Words Matter TBT - German
Words Matter TBT - German

Click here for the Words Matter TBT Script

Click here for the Words Matter TBT Poster

Toolbox Talk – Worte sind wichtig, melden Sie sich zu Wort

  • Bei RPM sind Mitarbeiter vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, weil sie in gutem Glauben Bedenken geäußert haben.

 

  • Das bedeutet, dass, wenn Sie ein unangemessenes Verhalten vermuten oder davon wissen, die Richtlinie von RPM zu Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie jede Form von Vergeltungsmaßnahmen verbietet, die gegen Sie ergriffen werden, wenn Sie dieses Problem melden, eine Meldung machen, an einer Untersuchung teilnehmen oder sich weigern, an Aktivitäten teilzunehmen, von denen Sie vermuten oder wissen, dass sie unangemessen oder falsch sind, einschließlich der Ausübung von gesetzlich geschützten Rechten am Arbeitsplatz.

 

  • Das bedeutet nicht, dass Sie von der weiteren Ausführung Ihrer Arbeit oder der Einhaltung unserer Arbeitsplatzregeln entschuldigt werden, nur weil Sie eine Beschwerde einreichen oder Ihre Bedenken melden. Sie sind weiterhin für die Erfüllung Ihrer beruflichen Aufgaben verantwortlich.

                                                          

  • Die Vergeltungsrichtlinie unseres Unternehmens verbietet es einem Manager oder einer anderen Führungskraft, nachteilige Maßnahmen gegen Sie zu ergreifen, wenn Sie Ihre Bedenken in gutem Glauben melden.

 

  • Wenn Sie beispielsweise Fehlverhalten wie Mobbing melden und es in gutem Glauben melden, verbietet Ihnen die Richtlinie zu Vergeltungsmaßnahmen, gekündigt, herabgestuft, suspendiert, verurteilt, diszipliniert, übertragen, bedroht, belästigt oder in irgendeiner Weise diskriminiert zu werden, weil Sie Ihre Bedenken geäußert haben.

 

  • Die Richtlinie zu Vergeltungsmaßnahmen von RPM verbietet auch subtilere Formen von Vergeltungsmaßnahmen, wie z. B. das Erteilen einer unbegründeten schlechten Bewertung, das Zuweisen unerwünschter Arbeit oder Mobbing, weil ein Mitarbeiter Bedenken geäußert hat.

 

  • Ich habe den Begriff „gutgläubig“ während dieses Gesprächs einige Male gesagt. Bedenken, die in böswilliger Absicht vorgebracht werden, oder Bedenken, die ausgemacht werden, sind nicht die Art von echten Beschwerden in gutem Glauben, die von der Vergeltungsrichtlinie abgedeckt werden.

 

  • Wenn Sie beispielsweise eine Beschwerde melden, die nicht zutrifft, um zu versuchen, sie in Schwierigkeiten zu bringen, wäre dies keine in gutem Glauben von der Vergeltungsrichtlinie abgedeckte Beschwerde, und Sie können dafür Disziplinarmaßnahmen unterliegen.

 

  • Andererseits sind Bedenken bezüglich eines Gabelstaplerverfahrens, das Ihrer Meinung nach unsicher ist, oder Verhaltensweisen, die Ihrer Meinung nach gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie des Unternehmens verstoßen könnten, beispielsweise in gutem Glauben geäußerte Bedenken, und es würde gegen unsere Richtlinie verstoßen, Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie zu ergreifen, weil Sie diese Bedenken geäußert haben. Das stimmt, unabhängig davon, ob die Bedenken, die Sie vorbringen, begründet oder nicht begründet sind.

 

  • Wenn Sie Bedenken bezüglich illegaler, unethischer oder anderer Aktivitäten haben, die einfach nicht richtig erscheinen, wenden Sie sich bitte an alle Personen, die sich wohlfühlen, unabhängig davon, ob es sich um einen Vorgesetzten, ein anderes Mitglied der Geschäftsleitung, die Personalabteilung, die Rechts- oder Compliance-Abteilung oder die Hotline von RPM handelt.

 

  • Wenn Sie glauben, dass Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie ergriffen wurden, sollten Sie dies Ihrem Vorgesetzten oder Manager melden. Wenn Sie sich dabei unwohl fühlen, können Sie dies jedem Mitglied des Managements, der Personalabteilung, der Rechtsabteilung oder der Compliance-Abteilung oder über die Unternehmenshotline melden.

 




rpm logo Footer 70Th Annual Fortune 500
rpm logo
2628 Pearl Road, Medina, OH 44256 | 330-273-5090 | info@rpminc.com
Footer 70Th Annual Fortune 500
From Fortune. ©2024 Fortune Media IP Limited. All rights reserved. Used under license.

© RPM International Inc.

© RPM International Inc.